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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & REISEBEDINGUNGEN

der THEECOHUNTER – Thomas Switala & Serena Bouwer GbR

(nachstehend ECOHUNTER genannt)


Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen ECOHUNTER und Ihnen abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

 

1.Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie ECOHUNTER den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem Sie von ECOHUNTER i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurden.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.3 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch ECOHUNTER zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird ECOHUNTER Ihnen die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Ihrer Anmeldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung als neues Angebot von ECOHUNTER anzusehen, an das ECOHUNTER für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn – beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern ECOHUNTER auf die Änderungen hingewiesen und im übrigen die vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme durch Sie erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung ECOHUNTER gegenüber.

1.5 ECOHUNTER weist vorsorglich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn Sie den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Ihren vorhergehenden Wunsch geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

 

2. Bezahlung

2.1 ECOHUNTER hat zur Sicherung der Kundengelder eine eine Insolvenzversicherung bei KAERA Industrie – und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel, (Telefon 06172-99761-0, Fax 06172-99761-20) abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, haben Sie in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von ECOHUNTER lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die Sie vor Vertragsschluß informiert werden.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland haben Sie die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald Sie ECOHUNTER mit der Visabeantragung beauftragt haben, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht ECOHUNTER Ihnen gegenüber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist ECOHUNTER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu berechnen.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

ECOHUNTER behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden  Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.

2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins zu zahlen.

2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. ECOHUNTER haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

 

3 Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von ECOHUNTER, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch ECOHUNTER auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von ECOHUNTER herausgegeben werden, sind für ECOHUNTER nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von ECOHUNTER abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch ECOHUNTER ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von Ihnen bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von ECOHUNTER (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Veranstaltungen, etc.).

3.5 Wenn ECOHUNTER die Reise nach dem Prinzip des sogenannten „Dynamic Packaging“ (Paketierung) zusammenstellt, kann der vereinbarte Preis von den Ausschreibungen abweichen.


4 Leistungsänderungen

4.1 ECOHUNTER behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 ECOHUNTER verpflichtet sich, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ECOHUNTER in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung ECOHUNTER gegenüber geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

 

5. Preisänderungen
ECOHUNTER behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ECOHUNTER den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ECOHUNTER von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ECOHUNTER von Ihnen verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren gegenüber ECOHUNTER erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ECOHUNTER verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ECOHUNTER Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ECOHUNTER eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch ECOHUNTER geltend zu machen. Ihnen wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 ECOHUNTER ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und von Ihnen bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an Sie zu erstatten.

 

 

6. Rücktritt durch Sie

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist ECOHUNTER gegenüber zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Ihnen wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise steht ECOHUNTER anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern ECOHUNTER den Rücktritt nicht zu vertreten haben und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären..

6.3 ECOHUNTER kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

 

  • bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn ……………………………………………………………………………………………..25%
  • ab 89. bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn ……………………………………………………………………………….35%
  • ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn ……………………………………………………………………………….50%
  • ab 29. bis einschließlich 14. Tag vor Reisebeginn …………………………………………………………………………………75%
  • ab 13. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage ……………………………….95%

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ECOHUNTER im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 ECOHUNTER kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen geltend machen, sofern der ECOHUNTER entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall werden ECOHUNTER die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Sollten Sie die Reise nicht antreten können, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ECOHUNTER nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. ECOHUNTER kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er neben Ihnen ECOHUNTER als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. ECOHUNTER darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. ECOHUNTER hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind


7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern ECOHUNTER die vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird ECOHUNTER Ihnen die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen, vorbehaltlich der Durchführbarkeit. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches.

7.4 Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 10,00 vereinbart.

7.5 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

7.6 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ECOHUNTER keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie aus von ECOHUNTER nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. ECOHUNTER wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch ECOHUNTER

ECOHUNTER kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ECOHUNTER deshalb den Vertrag, so behält ECOHUNTER den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch ECOHUNTER möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch

– 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

– 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen

– 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist ECOHUNTER verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhalten Sie zurück.

 

10. Haftung von ECOHUNTER

10.1 ECOHUNTER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 ECOHUNTER haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Sie ohne Vermittlung von ECOHUNTER direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (z.B. Ver­anstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von ECOHUNTER ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ECOHUNTER für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver­letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Für alle gegen ECOHUNTER gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.

10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich ECOHUNTER hierauf berufen.

10.6   Sofern ECOHUNTER vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von ECOHUNTER nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt ECOHUNTER die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen (Athener Übereinkommen – AÜ – sowie der Verordnung EG Nr. 392/2009) oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruch­nahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet ECOHUNTER nur, wenn ECOHUNTER ein Verschulden trifft.


11. Besonderheiten bei Jagdreisen

11.1 Der Aufenthalt auf der entsprechenden Jagdfarm wird Ihnen von ECOHUNTER ausschließlich vermittelt. Er gehört nicht zum Umfang der Reiseveranstaltung. Sie zahlen daher auch die Endabrechnung je nach Jagdtagen und Wildarten erst vor Ort direkt bei der Farm. ECOHUNTER informiert Sie über die Preise der Farm.

11.2 ECOHUNTER bemüht sich um Vermittlung von Jagdfarmen, die kein Wildgatter haben, sondern lediglich Rinderzäune, die für die Wildtiere keine Barriere darstellen. Das Wild ist also frei ziehend. Es ist möglich, dass Farmen eine Seite mit einem Wildgatter versehen haben, z.B. in der Nähe einer Stadt, in der Wilderei ein Problem ist. Möglich ist, dass die Nachbarfarmen wilddicht einzäunen. Hierauf hat ECOHUNTER keinen Einfluß.

11.3 ECOHUNTER kann Ihnen keine Abschüsse garantieren. Ebensowenig kann ECOHUNTER garantieren, dass die Tiere, die sich frei lebend und frei ziehend dort aufhalten, sich zu der Zeit auch tatsächlich auf der Farm befinden. ECOHUNTER erhält lediglich Einschätzungen zum Wildvorkommen der Farm, basierend auf den Zählungen und Aussagen der Jagdfarm. Diese sind saisonabhängig und variieren – abhängig von Weideverfügbarkeit, Regen, Wasser, etc.. Die Einschätzungen zu dem Vorkommen können Sie auf den Farmprofilen sehen (Balkenansicht).

11.4 Die Entscheidung, ob ein Tier zu der Zeit und dem Ort bejagt werden darf, obliegt ausschließlich dem Jagdführer in der entsprechenden Situation vor Ort. Er entscheidet, ob das Tier alt genug ist, die Population nachhaltig gewährleistet ist, die Gegebenheiten stimmen. Sie müssen sich an die Vorgaben des Jagdführers halten.

11.5 ECOHUNTER haftet nicht für den Zustand von Leihwaffen der Jagdfarm.

11.6 Angeschweißtes Wild, das trotz intensiver Nachsuche nicht gefunden wird, wird von der Jagdfarm voll berechnet. Ein Tier wird nicht nach der Größe der Trophäe bewertet. Die Größe hat keinerlei Auswirkungen auf die Abrechnung.

11.7 Das Wildbret gehört nicht Ihnen, sondern der Jagdfarm. Sie zahlen nur den Abschuss, bzw. die Naturschutzgebühr inkl. der Jagdlizenz, nicht jedoch die Weiterverarbeitung der Trophäe.

11.8 Sie dürfen nur mit einem staatlich geprüften Jagdführer jagen. Das gewährleisten die Jagdfarmen. Pro Jagdführer dürfen maximal zwei Jäger geführt werden.

 

12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. ECOHUNTER empfiehlt Ihnen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Reiserücktrittkostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung

Sie sind verpflichtet, spätestens zum Reiseantritt eine Jagdhaftpflichtversicherung mit Auslandsdeckung abzuschließen.

 

13. Ihre Obliegenheiten als Kunde

13.1 Sie haben ECOHUNTER umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten haben. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei ECOHUNTER vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.

13.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, ECOHUNTER einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel ECOHUNTER direkt zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 24).

Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern Sie die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen. ECOHUNTER kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zur Abhilfe ist ECOHUNTER nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

13.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, für ECOHUNTER erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie ECOHUNTER zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ECOHUNTER verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für ECOHUNTER erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

13.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere haben Sie ECOHUNTER auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13.5 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, müssen Sie unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. ECOHUNTER übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck ECOHUNTER bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13.7 Wenn in den AGB der jeweiligen Leistungsträger nichts anderes bestimmt ist, sollten Sie alle Pauschalreise- Sonder- und Charterrückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigen lassen. Bei Pauschalreisen wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer sind verbindlich.

 

14. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft­fahrtunternehmens verpflichtet ECOHUNTER, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför­derungs­leistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ECOHUNTER verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald ECOHUNTER bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ECOHUNTER Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ECOHUNTER Sie über den Wechsel informieren. ECOHUNTER muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von ECOHUNTER genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. ECOHUNTER wird Ihnen dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar

15. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen, Jagdrecht

15.1 ECOHUNTER informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Sie sind jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor­schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch ECOHUNTER bedingt sind.

15.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 15.1 müssen Sie ECOHUNTER vollumfassend und wahrheitsgemäß über Ihre Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

15.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann ECOHUNTER Sie mit den entsprechenden Rücktritts­gebühren belasten.

15.4 ECOHUNTER haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ECOHUNTER mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass ECOHUNTER eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15.5 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15.6 Sie sind verpflichtet, spätestens zum Reisantritt die Jagdscheinprüfung bestanden zu haben und dies auf Anforderung nachzuweisen.

15.7 Sie sind verpflichtet, sich über die im Land der Jagd verbindlichen Jagdvorschriften zu informieren, diese anzuerkennen und einzuhalten. Sofern Sie die geltenden Jagdvorschriften nicht  beachten, keine Sicherheit im Umgang mit der Waffe haben, unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol jagen oder sonst ein schwerwiegendes Fehlverhalten festgestellt wird, ist ECOHUNTER berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Jagdreise außerordentlich und fristlos zu kündigen. Sie können im Fall eines Verstoßes von der Jagdfarm jederzeit von der Jagd ausgeschlossen werden.

15.8 Sofern Sie eine eigene Waffe mitführen, sind Sie verpflichtet, die geltenden Aus – und Einfuhrbestimmungengen zu beachten. Für etwaige Verstöße haftet ECOHUNTER nicht.

 

16. Zollbestimmungen

16.1 Sie sind verpflichtet, sowohl die Zollbe­stimmun­gen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

16.2 ECOHUNTER haftet nicht dafür, dass erlegte Trophäen in Ihr Heimatland eingeführt werden dürfen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass für die Einfuhr einer Trophäe die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen vorliegen.

16.3 ECOHUNTER kann Ihnen lediglich Empfehlungen und Kontakte für Spediteure und Präparatoren geben. Die Beschaffung der veterinäramtlichen Bescheinigungen und die Präparation obliegt ausschließlich Ihnen.

 

17. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ECOHUNTER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen ECOHUNTER im Ausland für die Haftung von ECOHUNTER dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ihren Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

18. Gerichtsstand

18.1 Sie können ECOHUNTER nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Gerichtsstand ist Lüneburg.

18.2 Für Klagen von ECOHUNTER gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart.

18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und ECOHUNTER anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

19. Aufrechnungsverbot

Sie sind nicht berechtigt gegen Ansprüche von ECOHUNTER auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

20. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

 

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie ECOHUNTER zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.  Die Daten sind gemäß DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. ECOHUNTER wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für ECOHUNTER tätige Dritte.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf  https://theecohunter.com/datenschutzerklaerung/.

 

22. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

ECOHUNTER ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

23. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

 

24. Veranstalter

THEECOHUNTER

Thomas Switala & Serena Bouwer GbR

Im Barcken 5

21397 Barendorf

Tel.:    +264 81 768 6023

Email: Kontakt@TheEcoHunter.com

Stand 02/2023

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & REISEBEDINGUNGEN
der THEECOHUNTER –  Thomas Switala & Serena Bouwer GbR (nachstehend ECOHUNTER genannt) als Vermittler

Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen ECOHUNTER und Ihnen abgeschlossenen Vermittlervertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

 

1. Vermittlervertrag

ECOHUNTER vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Jagd- und Gästefarmen, Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fluggesellschaft), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

 

2. Reiseanmeldung, Pflichten

2.1 ECOHUNTER wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vertragspartner zu vermitteln.

2.2 ECOHUNTER wird Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

2.3 Sie sind an die von Ihnen beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.

2.4 ECOHUNTER wird Sie über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet ECOHUNTER nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird ECOHUNTER Ihnen umgehend weiterleiten.

2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft­fahrtunternehmens verpflichtet ECOHUNTER, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför­derungs­leistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ECOHUNTER verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald ECOHUNTER bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ECOHUNTER Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ECOHUNTER Sie über den Wechsel informieren. ECOHUNTER muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von ECOHUNTER genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. ECOHUNTER wird Ihnen dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

 

3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen, Gesundheits- und Zollbestimmungen, Jagdrecht

3.1 ECOHUNTER wird Sie über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art.  250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).

3.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 werden Sie ECOHUNTER und den Reiseveranstalter/Leistungsträger vollumfassend und wahrheitsgemäß über Ihre Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

3.3 Sie sind für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, sofern ECOHUNTER Sie ordnungsgemäß nach Ziff. 3.1 informiert haben und Sie Ihren Verpflichtungen aus Ziff. 3.2 nachgekommen sind.

3.4 Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. ECOHUNTER empfiehlt Ihnen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Reiserücktrittkostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung

Sie sind verpflichtet, spätestens zum Reiseantritt eine Jagdhaftpflichtversicherung mit Auslandsdeckung abzuschließen.

3.5 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

3.6 Sie sind verpflichtet, sowohl die Zollbe­stimmun­gen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

3.7 ECOHUNTER haftet nicht dafür, dass erlegte Trophäen in Ihr Heimatland eingeführt werden dürfen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass für die Einfuhr einer Trophäe die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen vorliegen.

3.8 ECOHUNTER kann Ihnen lediglich Empfehlungen und Kontakte für Spediteure und Präparatoren geben. Die Beschaffung der veterinäramtlichen Bescheinigungen und die Präparation obliegt ausschließlich Ihnen.

3.9 Sie sind verpflichtet, spätestens zum Reisantritt die Jagdscheinprüfung bestanden zu haben und dies auf Anforderung nachzuweisen.

3.10 Sie sind verpflichtet, sich über die im Land der Jagd verbindlichen Jagdvorschriften zu informieren, diese anzuerkennen und einzuhalten. Sofern Sie die geltenden Jagdvorschriften nicht beachten, keine Sicherheit im Umgang mit der Waffe haben, unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol jagen oder sonst ein schwerwiegendes Fehlverhalten festgestellt wird, müssen Sie damit rechnen, dass nach erfolgloser Abmahnung die Jagdreise außerordentlich und fristlos gekündigt wird. Sie können im Fall eines Verstoßes von der Jagdfarm jederzeit von der Jagd ausgeschlossen werden.

3.11 Sofern Sie eine eigene Waffe mitführen, sind Sie verpflichtet, die geltenden Aus – und Einfuhrbestimmungengen zu beachten.

 

4. Besonderheiten bei Jagdreisen

4.1 ECOHUNTER bemüht sich um Vermittlung von Jagdfarmen, die kein Wildgatter haben, sondern lediglich Rinderzäune, die für die Wildtiere keine Barriere darstellen. Das Wild ist also frei ziehend. Es ist möglich, dass Farmen eine Seite mit einem Wildgatter versehen haben, z.B. in der Nähe einer Stadt, in der Wilderei ein Problem ist. Möglich ist, dass die Nachbarfarmen wilddicht einzäunen. Hierauf hat ECOHUNTER keinen Einfluß.

4.2 ECOHUNTER kann Ihnen keine Abschüsse garantieren. Ebensowenig kann ECOHUNTER garantieren, dass die Tiere, die sich frei lebend und frei ziehend dort aufhalten, sich zu der Zeit auch tatsächlich auf der Farm befinden. ECOHUNTER erhält lediglich Einschätzungen zum Wildvorkommen der Farm, basierend auf den Zählungen und Aussagen der Jagdfarm. Diese sind saisonabhängig und variieren – abhängig von Weideverfügbarkeit, Regen, Wasser, etc.. Die Einschätzungen zu dem Vorkommen können Sie auf den Farmprofilen sehen (Balkenansicht).

4.3 Die Entscheidung, ob ein Tier zu der Zeit und dem Ort bejagt werden darf, obliegt ausschließlich dem Jagdführer in der entsprechenden Situation vor Ort. Er entscheidet, ob das Tier alt genug ist, die Population nachhaltig gewährleistet ist, die Gegebenheiten stimmen. Sie müssen sich an die Vorgaben des Jagdführers halten.

4.4 ECOHUNTER haftet nicht für den Zustand von Leihwaffen der Jagdfarm.

4.5 Angeschweißtes Wild, das trotz intensiver Nachsuche nicht gefunden wird, wird von der Jagdfarm voll berechnet. Ein Tier wird nicht nach der Größe der Trophäe bewertet. Die Größe hat keinerlei Auswirkungen auf die Abrechnung.

4.6 Das Wildbret gehört nicht Ihnen, sondern der Jagdfarm. Sie zahlen nur den Abschuss, bzw. die Naturschutzgebühr inkl. der Jagdlizenz, nicht jedoch die Weiterverarbeitung der Trophäe.

4.7 Sie dürfen nur mit einem staatlich geprüften Jagdführer jagen. Das gewährleisten die Jagdfarmen. Pro Jagdführer dürfen maximal zwei Jäger geführt werden.

 

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung und Bezahlung der von ECOHUNTER vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

 

6. Reiseunterlagen

Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die Ihnen direkt oder durch ECOHUNTER ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen) haben Sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Sie haben erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich ECOHUNTER und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

 

7. Gewährleistung

7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche haben Sie gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

7.2 ECOHUNTER ist nicht berechtigt, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtlichen Bestimmungen zu beraten.

7.3 Mängelanzeigen, bzw. andere Erklärungen von Ihnen bezüglich der Erbringung der Reiseleistung, die ECOHUNTER gegenüber abgegeben werden, wird ECOHUNTER unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.

7.4 Ihnen wird empfohlen, Ihre Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

7.5 Die Regelungen nach Ziff. 6.1 – 6.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern ECOHUNTER selbst Reiseveranstalter ist.

 

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie ECOHUNTER zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.  Die Daten sind gemäß DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. ECOHUNTER wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für ECOHUNTER tätige Dritte.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf  https://theecohunter.com/datenschutzerklaerung/.

 

9. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen ECOHUNTER und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

10. Gerichtsstand

10.1 Sie können ECOHUNTER nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Gerichtsstand ist Lüneburg.

10.2 Für Klagen von ECOHUNTER gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart.

 

11. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

ECOHUNTER ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

 

13. Vermittler

THEECOHUNTER

Thomas Switala & Serena Bouwer GbR

Im Barcken 5

21397 Barendorf

Tel.:    +49 4137 8149615

Email: Kontakt@TheEcoHunter.com

Stand 02/2023